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Motorsägenkurse für Landschaftsgärtner


Inhalt

Anlage 3

Aufbaukurs zum Grundkurs Motorsäge im Gartenbau zur Erreichung der Fachkunde AS Baum I

Bei diesem Aufbaukurs soll, ergänzend zu dem „Grundkurs Motorsäge im Gartenbau“, die zur Durchführung von gefährlichen Baumarbeiten mit der Motorsäge erforderliche weitergehende Fachkunde vermittelt werden.

Der Aufbaukurs muss innerhalb von 15 Monaten nach Teilnahme am Grundkurs absolviert werden.

Lehrgangsschwerpunkte sind:

     Zusammenfassende Wiederholung der Inhalte des Grundkurses Motorsäge

     Umgang mit der Motorsäge und anderem Hilfsgerät

     Arbeitseinsätze unter Praxisbedingungen: Schneidetechnik, Fällung und Aufarbeitung

     Prüfung, um das vermittelte Wissen abzufragen und ein Zertifikat auszuhändigen

Voraussetzungen für die Teilnahme sind:

     Arbeitsmedizinische Vorsorge- und Eignungsuntersuchung

     Vollständige persönliche Schutzausrüstung für Motorsägeneinsatz

     Teilnahme am Grundkurs Motorsäge im Gartenbau

Folgende theoretische und praktische Lehrinhalte sind zu vermitteln:

Theorie (7 Unterrichtsstunden)

1.  Maschinen und Geräte

1.1. Auswahl, Wartung und Pflege, bestimmungsgemäßer Einsatz

     Motorsäge

     Greifzug, Winde

     Handwerkzeuge, Hilfsgeräte, Hilfsmittel

2.  Unfallverhütung

2.1. Vertiefende Betrachtung der Anforderungen der UVVen hinsichtlich der

Durchführung von gefährlichen Baumarbeiten

     Voraussetzungen, Verantwortung für die Durchführung von Motorsägearbeiten,

Pflichten der Beteiligten, Erste Hilfe, Vorsorge

     Auswahl und Einsatz von Körperschutzmitteln

     Gefahrenbereiche, Baustellenabsicherung

     Maschinen- und Geräteeinsatz

     Sicherer, sach- und fachgerechter Einsatz von Aufstiegsmitteln und -techniken

     Einsatz von Winden und Greifzügen

     Erstellen von Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen

     Baumsicherheitsbeurteilung

2.2 Arbeitstechniken:

     Fälltechniken für normal gewachsene Bäume über 20 cm BHD,

Vor-, Rück- und Seitenhänger,

     überstarke Bäume

     Aufarbeitungstechniken

3.  Wartung und Pflege der Motorsäge, Handgeräte, Hilfsgeräte, Hilfsmittel

Prüfung und Erhalt des betriebssicheren Zustandes der Maschinen, Geräte und Handwerkzeuge

Praxis (16 Unterrichtsstunden)

4.  Motorsägeneinsatz in der Praxis

4.1 Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen

     Baumsicherheitsbeurteilung

     Gefahrenbereich, Fallbereich, Fällbereich festlegen

     Sicherungsmaßnahmen / Baustellenabsicherung

     Maschinen- und Gerätebereitstellung entsprechend der Arbeitsaufgabe

     Personaleinsatz, Weisungsbefugnis, Verantwortung vor Ort

     Geräte und deren Einsatzmöglichkeiten und -grenzen

     Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung umsetzen

     Situationsspezifische Auswahl geeigneter Maschinen und Geräte

4.2 Fällung und Aufarbeitung am Boden

     Fällung von Bäumen über 20 cm BHD, Vor-, Rück- und Seitenhänger, überstarker Stamm

     Aufarbeitungstechniken

     Berücksichtigung auftretender Spannungsverhältnisse

     Einsatz von Greifzug, Winde

     Zufallbringen von Hängern

Insgesamt: 23 Unterrichtsstunden

Pro Ausbilder dürfen im Praxisteil nicht mehr als 6 Personen ausgebildet werden.

Abschlussprüfung

Die Prüfung besteht aus einem praktischen und theoretischen Teil.

Praktische Prüfung

Schneiden von Fallkerbdach und Fallkerbsohle und Bruchleiste, z.B. am Fälltrainer

Theoretische Prüfung

15 Fragen aus einem Fragenkatalog von 60 Fragen sind von der Schulungsstätte zustellen und vom Teilnehmer zu beantworten. Bei Erreichen von 50 % der erreichbaren Punktzahl gilt die Prüfung als bestanden.

Stichprobenartige Beteiligung einer Aufsichtsperson der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Die Gesamtstundenzahl für den Aufbaukurs beträgt 23 Unterrichtseinheiten, die gleichmäßig über drei zusammenhängende Lehrgangstage zu verteilen sind. Die Inhalte müssen praxisgerecht vermittelt werden.

Aus dem ausgestellten Zertifikat muss klar hervorgehen, dass es sich bei den erlangten Kenntnissen und Fertigkeiten um die Fachkunde für gefährliche Baumarbeiten nach VSG 4.2 § DA 2 i. V. m. Anlage 3 handelt.